
Seit dem Jahr 2014 bin ich als Rechtsanwalt in Wien tätig und berate Privatpersonen sowie juristische Personen (z.B. Vereine und Gesellschaften) in deutscher, englischer sowie in türkischer Sprache.
Durch Zuhören und Analysieren der Probleme finde ich optimale Lösungen – gerichtlich oder außergerichtlich – für meine Mandanten. Dabei werde ich von meinem Team, welches sich aus sehr erfahrenen Juristen zusammensetzt, unterstützt.
Gerne stehe ich auch Ihnen als juristischen Beistand zur Verfügung.
Kommentierung § 10 Abs 3 und § 11a Abs 6, in Plunger/Esztegar/Eberwein (Hrsg), Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz (2017) (gemeinsam mit Brehm).
Die kommentierten Regelungen beziehen sich auf Bestimmungen über die Vermeidung von mehrfachen Staatsbürgerschaften sowie erleichterte Verleihungsvoraussetzungen für Personen, die besonders gut Deutsch sprechen oder sonst aufgrund bestimmter Tätigkeiten besonders gut integriert sind, so dass eine Einbürgerung bereits nach sechs Jahren ermöglicht.
Ausnahmen von der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige in der EU, migralex 2013, 21 (gemeinsam mit Rihs).
Untersucht wird, welche Auswirkungen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten stand still-Klausel des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 zum Assoziierungsabkommen EWR-Türkei 1963 auf das österreichische Fremdenrecht hat, insbesondere auf die visumrechtlichen Bestimmungen.
Dienstleistungsfreiheit und Assoziierungsabkommen EWG-Türkei – Zusatzprotokoll – Art 41 Abs 1 -Stillhalteklausel – Visumpflicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats
EuGH 24.9.2013, Rs C-221/11, Demirkan/Bundesrepublik Deutschland migralex 2013, 86 (gemeinsam mit Brehm).
Der Begriff “freier Dientsleitungsverkehr” in Art 41 Abs 1 des am 23. November 1970 in Brüssel unterzeichneten und durch die Verordnung (EWG) Nr 2760/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 im Namen der Gemeinschaft geschlossenen, gebillligten und bestätigten Zustazprotokoll ist dâhin auszulegen, dass er nicht die Freiheit türkischer Staatsangehöriger umfasst, sich als Dienstleistungsempfänger in einen Mitgliedstaat zu begeben, um dort eine Dientsleitung in Anspruch zu nehmen.
Doppelstaatsbürger: Fragwürdige Überprüfung (Die Presse 2018/47/02; VwGH 25.9.2018, Ra 2018/01/0364) (gemeinsam mit Brehm und Esztegar).
Beschuldigter braucht Video von Vernehmung (Die Presse 2016/15/03; OLG Wien 33 Bs 40/16y) (gemeinsam mit Brehm).
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(abrufbar unter www.oerak.at)
– Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)
– Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt)